Tarife

Diese Tarife gelten nicht für subventionierte Betreuungsplätze.

Monatspauschale in CHF Säuglinge Kleinkinder
2 Tage 1‘130.00 1‘010.00
3 Tage 1‘670.00 1‘420.00
4 Tage 2‘180.00 1‘880.00
5 Tage 2‘650.00 2‘330.00
1 Tag, ausnahmsweise 590.00 510.00
1 Tag und 1 halber Tag mit Mittagessen 1‘030.00 890.00
1 Tag und 1 halber Tag ohne Mittag Essen 860.00 740.00
Halbtagesbetreuung mit Mittagessen
Von 7.00 bis 14.00 h oder 11.00 bis 18.30 h 105.00 90.00
Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen
Von 7.00 bis 11.00 h oder  14.00 bis 18.30 h 65.00 55.00
Von 7.00 bis 12.00 h 80.00 65.00
Zusatztag 130.00 110.00

Der Säuglingstarif wird bis und mit dem 18. Monat verrechnet.

Geschwisterrabatt:
Ab dem zweiten Kind bieten wir einen Geschwisterrabatt für beide Kinder von 10% an.

 

Die Monatspauschale bei den Halbtagestarifen wird mit dem Faktor 4.2 multipliziert. Die Jahrespauschale basiert auf 12 Monatspauschalen inkl. Ferien, allg. Feiertage und Absenzen. Säuglingstarife werden bis zum vollendeten 18. Monat verrechnet.
Die Tagessätze (2-5 Tage) sind je nach Betreuungstage bei Säuglingen zwischen 126.20 CHF und 134.50 CHF sowie für Kleinkinder zwischen 110.95 CHF und 120.25 CHF.

Subventionierte Plätze

Zürich:

Wir bieten in der Stadt Zürich subventionierte Plätze an. Die Anmeldung für subventionierte Plätze müssen Sie beim Schul- und Sportdepartement selber veranlassen. Die Tarife richten sich nach den Vorgaben vom Sozialdepartement. Den Link finden Sie hier.

 

Stallikon:

Eltern, welche in Stallikon wohnhaft sind, haben eventuell einen Anspruch auf einen Subventionsrabatt. Die Eltern müssen der Gemeinde Stallikon einen Antrag stellen. Der Rabatt wird von der Gemeinde Stallikon festgelegt. Den Link finden Sie hier.

 

Schlieren:

Eltern, welche in Schlieren wohnhaft sind und deren steuerbares Nettoeinkommen unter CHF 110'001.00 ist, haben Anspruch auf einen Subventionsrabatt von der Stadt Schlieren.
Die Eltern müssen der Stadt Schlieren einen Antrag stellen. Der Rabatt wird von der Stadt Schlieren festgelegt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nur einen Rabatt gewähren können, wenn die Dokumente vollständig und fristgerecht bei der Stadt Schlieren eingereicht werden. Den Link finden Sie hier.

 

Unterengstringen:

Eltern, welche in Unterengstringen wohnhaft sind, haben eventuell einen Anspruch auf einen Subventionsrabatt. Die Eltern müssen der Gemeinde Unterengstringen einen Antrag stellen. Der Rabatt wird von der Gemeinde Unterengstringen festgelegt. Den Link finden Sie hier.